Akku und Laden - Ladestrom - Ladestation - Kosten und Zeit - Honda e.

  • Meine Erfahrung (und auch auf dem Weg zur 70 :) ) ist beim Lademanagement beide Möglichkeiten (AC-DC) auf jeden Fall auf 100% einstellen. Wenn du z.B. bei DC auf 90% reduzierst wird an der DC-Ladestation die Geschwindigkeit spätestens ab 80% auch schon sukzessive deutlich mehr reduziert als wenn du auf 100% eingestellt hast. In der Praxis sind das von 80% - 95%, die bei guten Temperaturen noch von der Geschwindigkeit Sinn machen locker mal bis zu 10 Minuten unnötig mehr!

  • Hallo allerseits, ich bin zu 100% Stadtlader an den CCS&Typ2-Ladesäulen von Allego. Mit CCS komme ich gut klar - ok, er läft jetzt nicht mit 175 kW, aber mit 50 kW kommt man ja auch schon mal über die Runden - es gibt ja Netflix ;)


    Aber was mich schon wurmt: ist es richtig, dass an den Typ2-Straßenladesäulen (11kW/22kW) nur mit einem Ladestrom von 3 kW geladen wird? Das ist ja auch reichlich enttäuschend und mein Blick geht recht neidisch zu den meist mit mir zusammen ladenden VW ID.3s, die das alles mit 11 kW bzw. 22 kW machen.

  • Hallo, da der Honda e ja bekanntlich nicht dreiphasig, sondern nur einphasig laden kann er also an einer 11kW-Ladesäule höchstens ca. 3,7 kW/h (einfach 11durch 3 teilen) ziehen!.

    Das ergibt dann natürlich für eine 22kW-Ladesäule, dass sich das Ganze rechnerisch gleich auf das Doppelte erhöht. Ich habe mir daher zu Hause eine 22 kW-Wallbox installieren lassen und lade jetzt mit einer Geschwindigkeit zwischen 6,6 kW/h und bestens 7,4 kW/h, was bei einer Batteriegröße vom Honda e mit netto 28,8 kW vom Zeitaufwand von 0 - 100% bei etwa 4 Stunden liegt und dass finde ich dann wieder einen mehr als akzeptablen Wert für E-Autos mit kleinem Akku..

  • Hallo Hartmut, dein Vorgehen ergibt vielleicht für dich Sinn, ist aber zumindest in Deutschland nicht zulässig. Die maximale Schieflast eines 3-phasen Abgang darf maximal 4,6kVA betragen. Nachzulesen in der Schieflastverordnung oder der TAB deines Netzbetreibers.

    Was ich allerdings noch nicht rausbekommen habe, ob und was es für Folgen hat, wenn man dies missachtet.

  • Hallo iDiddi, meine 22 kw-Wallbox wurde bereits in 2020 ganz offiziell über meinen Netzbetreiber beantragt und von diesem, nach ausführlicher Prüfung, auch schriftlich so genehmigt! Ich sehe mich daher "auf der sicheren Seite" und denke, dass mein Vorteil war, dass ich diesen Antrag bereits 2020 gestellt habe und er damals noch genehmigt wurde.

  • So einfach ist es leider nicht. Dein Netzbetreiber weiß das du eine 22kWh WB hast und hat dir diese genehmigt. Das ist ein ganz normaler Vorgang für Ladiinfrastruktur ab 12kW im privaten Bereich. Allerdings wird dir dein Netzbetreiber nicht genehmigt haben, dass du eine Phase mit 7,3kW belasten darfst, während die anderen beiden Phasen nicht belastet. Das wird in der Schieflastverordnung, an die du dich mit deinem Anschlussvertrag beim Netzbetreiber zu halten hast, geregelt.

    Kalr, wo kein Kläger da kein Richter. Aber im Schlimsten Fall kann so eine Schieflast zum Ausfall des lokalen Netz kommen.

    Auf der anderen Seite kannst du natürlich Glück haben, dass deine ganzen anderen Groß- und Dauerverbraucher im Haus auf den anderen beiden Phasen liegen. Werden da durchweg jeweils 4kW gezogen, würdest du die Schieflastverordnung sogar jederzeit einhalten ;)

    Wenn du ein Smartmeter hast, kannst du aber gern mal schauen, wie jede Phase beim Laden einzeln belastet wird und ob du gegen die Schieflastverordnung verstößt.

  • Es gibt natürlich auch die (etwas teurere) Variante, dass in der Box aus zwei oder drei Phasen eine mit mehr Leistung erzeugt wird.


    Zumindest in Baden-Württemberg wird abgefragt, wie viel Leistung in welcher Phase abgerufen wird. Den Fragebogen der Versorger, in dem das schriftlich fixiert ist, habe ich vom Elektriker bekommen zur Weiterleitung an den Versorger (11 kW, wobei ich nur 3,2 kW nutzen werde).

  • Auch bei uns steht in der Anmeldung zum zustimmungspflichtigen gerät, dass wir uns an die Niederspannungsanschlussverordnung halten. In dieser ist klar geregelt, dass Verbraucher mit einer Last über 4,6 kVA im Drehstromsystem anzuschließen sind. Das heisst nicht nur dass man drei Phasen an die Box heran führt sondern auch dafür Sorge zu tragen hat, dass diese nicht außerhalb der in Verordnungen festgelegten Bedingen betrieben werden.

  • Völlig d'accord.


    Mein Einwand bezieht sich nur auf Boxen, die aus Drehstrom unter Nutzung mindestens Zweier Phasen auch einphasig mehr als die 4,6 kW wandeln. Das ist legal.